Für eine bessere Versorgung der Patienten

Eine dauerhaft gute medi­zinische Versor­gung der Patienten – von der Diag­nose bis zur Behand­lung – das ist Ihr Ziel und das ist auch unseres. Um dieses Ziel zu erreichen, haben GRS-Mit­glieder verschie­dene Projekte initiiert und um­gesetzt, um einheit­liche Behandlungs­abläufe und Praxis­prozesse zu schaffen. Dabei ist auch eine klare Kommuni­kation der GRS-Mitglieds­praxen unter­einander ein zentraler Aspekt, der stetig optimiert wird. Ent­decken Sie die Vorteile, die eine Mitglied­schaft bei der GRS Ihnen und Ihrer Praxis lang­fristig bietet.

Das bietet die GRS Allgemein­medizinern und Fach­ärzten

Netzarbeit stärkt Inte­ressen und Ideen: Als GRS stehen wir kon­sequent für die Inte­ressen der nieder­gelassenen Ärzte im Sieger­land ein und machen uns auch für Ihre Anliegen stark.

Netzarbeit baut Wir-Gefühl auf: Sie lernen Kolle­ginnen und Kolle­gen aus der Region persön­lich kennen.

Netzarbeit schafft Ent­lastung: durch einheit­liche Qualitäts­standards, klare Kommuni­kation und den Einsatz der ent­lastenden Versorgungs­assisten­tinnen – kurz EVA.

Netzarbeit hat die Zukunft im Blick: Gestal­ten Sie gemein­sam mit uns die Zukunft.

Netzarbeit zeigt positive Außen­wirkung: als Modell­region genießen wir bundes­weite Aufmerk­samkeit – gehören Sie dazu.

Das Praxisnetz für Sie und Ihre Patienten

In den vergangenen Jahren wurde ein gemein­sames System zum Termin­manage­ment von Hausarzt- und Fach­arzt­praxen geschaffen. Als Haus­arzt haben Sie hier die Mög­lichkeit, in kurzer Zeit einen Termin für Ihre Patienten bei einem Fach­arzt zu buchen. Der Vor­teil für unsere Patienten liegt auf der Hand: eine schnellere Diag­nostik und damit eine geziel­tere Behand­lung.

In regel­mäßig statt­findenden Qualitäts­zirkeln der GRS-Ärzte wurden in den vergan­genen Jahren einheit­liche Behandlungs­konzepte erarbeitet und umgesetzt. Die Zusammen­arbeit der verschiedenen Fach­richtungen gestaltet sich für alle Beteilig­ten effektiver.

Entdecken Sie weitere Vorteile, die eine Mitglied­schaft Ihnen und Ihrer Praxis bei der GRS lang­fristig bietet.

Informationen zum Corona-Virus

Die zentrale Informationsstelle zum Thema ist das Robert-Koch-Institut (RKI). Sie können diese hier abrufen.

Die Kassenärztliche Vereinigung aktualisiert fortlaufend Informationen für Ärzte hier.

Arztpraxen mit Infektsprechstunden am Samstag finden Sie hier.

Die Themenseite rund um Covid-19 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) finden Sie unter: https://www.kbv.de/html/coronavirus.php

Informationsdienste

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erreichen Sie hier.

Informationen zur Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe finden Sie unter http://www.kvwl.de/ und auf Bundesebene der kassenärztlichen Vereinigung können Sie sich ebenfalls informieren: http://www.kbv.de/html/



Wenn Arzneimittel nach der Zulassung von vielen Patientinnen und Patienten angewendet werden, können Nebenwirkungen auftreten, die zuvor im Rahmen der für die Zulassung vorgeschriebenen klinischen Studien nicht immer erkannt werden konnten. Im Bereich Pharmakovigilanz werden Berichte zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen gesammelt und bewertet. Auf dieser Grundlage trifft das BfArM (http://www.bfarm.de) die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Patientinnen und Patienten. Informationen zum Vigilanzsystem finden Sie hier. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) können Sie hier mit dem dafür vorgesehenen Formular melden.

In diesem Bereich finden Sie die aktuellen und in Entwicklung befindlichen Leitlinien der Mitgliedsgesellschaften in der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) e.V.):
https://www.awmf.org/leitlinien.html

Die "Leitlinien" der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die "Leitlinien" sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.